Neben den Vorlagen zur Umsetzung des Datenschutzes finden Sie hier hilfreiche Checklisten, Anleitungen und Erläuterungen.
Checkliste Technische und Organisatorische Maßnahmen
Die Checkliste ‘Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)’ enthält die mit Prorität umzusetzenden Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes in der verantwortlichen Stelle.
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Die Umsetzung der in der Checkliste enthaltenen Maßnahmen wird im Rahmen der IST-Aufnahmen und nachfolgender Audits überprüft.
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Datenschutz im Gemeindebrief
In dieser Handreichung gibt der Beauftragte für den Datenschutz der EKD einen Überblick über praktische Fallgestaltungen bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Gemeindebrief auf der Grundlage des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD).
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In vielen Gemeinden werden regelmäßig Gemeindebriefe erstellt und verteilt.
Gemeindebriefe dienen der Information von Gemeindegliedern über das gemeindliche Leben. Im Gemeindebrief werden häufig auch personenbezogene Daten veröffentlicht. Personenbezogene Daten unterliegen dem Schutz des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD).
Häufig wird der Gemeindebrief noch traditionell in gedruckter Form entweder nur an die Gemeindeglieder oder an alle Einwohner einer Kommunalgemeinde verteilt.
Immer öfter wird der Gemeindebrief zusätzlich oder sogar ausschließlich auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Je nachdem wie der Gemeindebrief veröffentlicht und verteilt wird, sind unterschiedliche Anforderungen des Datenschutzrechts zu beachten.
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Veröffentlichungen im Gemeindebrief
Kurzzusammenfassung der für die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Gemeindebrief zu beachtenden Regelungen.
Verarbeitung von Fotos
In dieser Handreichung gibt der Beauftragte für den Datenschutz der EKD einen Überblick unter welchen Voraussetzungen Fotos angefertigt und veröffentlicht werden dürfen auf der Grundlage des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD).
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Fotos mit und von Personen werden im kirchlichen und diakonischen Alltag als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit oder für andere Zwecke angefertigt und veröffentlicht. Diese Handreichung soll verantwortlichen Stellen im kirchlichen und diakonischen Bereich Hinweise zu unterschiedlichen praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos mit Personen geben.
Der Begriff der Anfertigung bedeutet dabei jede Art der Verarbeitung von Fotos im Sinne des EKD-Datenschutzgesetzes.
Werden Fotos allein für persönliche oder familiäre Zwecke (z. B. Fotos für private Fotoalben) angefertigt, ist das kirchliche Datenschutzrecht nicht einschlägig. Werden Fotos für Zwecke kirchlicher und diakonischer Arbeit angefertigt und bilden sie Personen ab, handelt es sich bei diesen Fotos um personenbezogene Daten gemäß § 4 Nr. 1 DSG-EKD.
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Messengerdienste in der Gemeindearbeit
Informationen des Digitalisierungsteams im Oberkrichenrat zum Einsatz von Messengerdiensten in der Gemeindearbeit
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Mit den in dieser Information beschriebenen Maßnahmen kann ein zumindest erhöhtes Datenschutzniveau erreicht werden.
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Datenschutz im Ehrenamt
Informationen des Beauftragten für den Datenschutz der EKD zum Datenschutz für Ehrenamtliche.
Rechtliche Hinweise zum Streamen von Gottesdiensten
Rechtliche Hinweise, Fragen und Antworten zum Streamen von Gottesdiensten.
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Hier erhalten Sie einen Überblick über die zu beachtenden Regelungen des Urheberrechts und den gegebenenfalls erforderlichen GEMA Meldungen.Das schließt Fragen und Antworten zu der Veröffentlichung von Noten und Liedtexten ebenso ein wie die Einblendung von sonstigen Texten, Kunst-Postkarten und vieles mehr.
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Checkliste Datenschutzerklärung Internetseite-Videokonferenz
Checkliste für nicht über den Gemeindebaukasten laufende Webseiten.
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Für nicht über den Gemeindebaukasten laufende Webseiten laden Sie bitte die beigefügte Checkliste herunter und leiten diese zum Ausfüllen an Ihre Internetagentur weiter.
Die Checkliste berücksichtigt auch die eventuell vorhandenen Profilseiten bei sozialen Medien sowie genutzten Dienste für Audio- und Videokonferenzen.
Sobald wir die Checkliste von Ihnen zurückerhalten haben. erstellen wir die aktuelle Datenschutzerklärung.
Diese übersenden wir Ihnen dann mit der erneuten Bitte um Weiterleitung an Ihre Internetagentur zur Hinterlegung auf Ihrer jeweiligen Internetseite (im Tausch mit der bisherigen Version).
Zusätzlich erhalten Sie weitere Hinweise für die Einbindung der Datenschutzerklärungen auf den Profilseiten bei Sozialen Medien.
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Abkündigung von Amtshandlungen in Gottesdiensten, die im Internet abrufbar sind
Hinweise der Landeskirche wie mit der Abkündigung von Amtshandlungen in Gottesdiensten, die im Internet abrufbar sind, zu verfahren ist.
Aktenplan für Dekanat-und Pfarrämter-Aufbewahrungsfristen
Dem Aktenplan können Sie detailliert die für einzelne Unterlagen geltenden Aufbewahrungsfristen entnehmen. Erst nach Ablauf dieser Fristen können Unterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Verwaltungsvorschrift Schriftgutverwaltung
Die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift Schriftgutverwaltung – mit Themenschwerpunkten der Zuständigkeit, Grundsätze, Aktenplan und Aktenbildung, Bereitstellung und Einsichtnahme, Wiedervorlage, Aufbewahrungsfristen und Aussonderung – finden sowohl auf die papiergebundene als auch auf die elektronische Bearbeitung und Verwaltung von Schriftgut Anwendung. Wo erforderlich, werden dabei besondere Regelungen für IT-gestützte Verfahren und elektronisches Schriftgut aufgeführt.
Sicherheitsstufen für Papierdokumente – Aktenvernichter
Die Übersicht zeigt, welche Sicherheitsstufen beim Vernichten von Papierdokumenten einzuhalten sind.